Am Beginn der Idee zur Gründung einer gemeinnützigen Organisation stand neben der Wertschätzung für die Kultur ein Vergleich unseres Gesellschaftssystems und seiner staatlichen Verfasstheit mit den politischen Verhältnissen in anderen Ländern und außerhalb des europäischen Kontinents.
Hier und heute in der Bundesrepublik Deutschland und in Westeuropa zu leben, nicht in den allermeisten anderen Weltgegenden und nicht während früherer Jahrhunderte bis zum Ende des zweiten Weltkriegs, wird als ein unschätzbar großes Privileg erlebt.
Wir sind der Auffassung, dass es hier etwas zu bewahren, zu stärken und notfalls zu verteidigen gibt. Gleichzeitig sehen wir im Einzelnen den Bedarf an deutlicher Kritik und spürbarer Veränderung.
Wer den Status der Gemeinnützigkeit beantragt, muss sich in der Satzung der Gesellschaft auf mindestens eines von mehr als 20 möglichen Förderzielen beziehen. Sie alle sind in der Abgabenordung § 52 als „Gemeinnützige Zwecke“ formuliert.
Unter den Absätzen 5 und 24 finden sich die offiziell bindenden Zwecke für unsere Organisation:
– Die Förderung von Kunst und Kultur
– Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens