Redemanuskript für die Kundgebung „DEMOKRATIE ERHALTEN – WÄHLEN GEHEN!“ auf dem Butzbacher Marktplatz am 1. Juni 2024

25.Jul 2024 0:00

Liebe Anwesende,

das heutige Datum (1.6. 2024) steht zeitlich genau zwischen dem 75. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes und der Europawahl am 9. Juni. Vor gut einer Woche wurde die Bundesrepublik mit diesem Grundgesetz 75 Jahre alt, und IN gut einer Woche haben wir die Wahl.
Ich möchte einen kurzen Bogen schlagen von dem ersten zum zweiten Ereignis und dabei an wenigen Beispielen zeigen, warum die Positionen von extremistischen und populistischen Parteien dazu gleichermaßen unhaltbar sind. Ob nun durch Unverstand verursacht oder als Mittel bewusster Propaganda eingesetzt – in beiden Fällen wäre es höchst verantwortungslos, ihnen die Stimme zu geben.
Es geht mir dabei um drei von vielen Missverständnissen, bewussten Verdrehungen, Weglassungen oder Lügen in der Interpretation des Grundgesetzes, nämlich

  1. Unwissen oder Ignoranz gegenüber dem, was „parlamentarische Demokratie“ bedeutet

  2. Ein falsches Verständnis der Berechtigung zum Widerstand

  3. Ein grob verkürzter Begriff von „Meinungsfreiheit“

  1. Zur „parlamentarischen Demokratie“:

    Im Artikel 20 des Grundgesetzes geht es um die Grundlagen der Staatsordnung.
    Im Absatz (2) des Artikels 20 heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Der erste Satz, „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, verleitet heute Viele dazu, zu glauben, das Volk sei entmachtet, wenn sie selbst ihre Interessen nicht durchsetzen können. Und einen bayrischen Landespolitiker verleitete er zur absurden Aufforderung, „sich die Demokratie zurückzuholen“. Offenbar hat man hier nicht weitergelesen in Artikel 20, oder man wollte es nicht, denn das Volk regiert nicht selbst wie im alten Athen, der allerersten Demokratie, einer direkten Demokratie. Das war gerade noch möglich, wenn von gut 30.000 Wahlberechtigten im attischen Seebund zwischen 8.000 und 12.000 regelmäßig zusammenkamen und in vielen Sachfragen abstimmten. Völlig illusorisch ist das in viel größeren und bevölkerungsreicheren Staaten, wo allein schon deshalb der Wille des Volkes gebündelt und kanalisiert werden MUSS. So entstand die parlamentarische Demokratie eben mit dem Parlament aus Vertretern des Volkes, der Regierung und der Rechtsprechung als essentieller Bestandteil der Gewaltenteilung. Demokratie bedeutet eben NICHT, den Willen von bestimmten Gruppen in einzelnen Fragen durchzusetzen, sondern darum zu streiten und auszuhandeln, welche Interessen von welchen Parteien und Personen nach allgemeinen Wahlen mehrheitsfähig sind. Die Ausnahme von Volksentscheiden in seltenen Fällen unterstreicht nur diese Regel.

 

  1. Zum Recht auf Widerstand:

Nicht nur verkürzt, sondern grob falsch ist eine verbreitete Interpretation des Absatzes (4) desselben Artikels 20 GG zur Staatsordnung:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Was hier herausgelesen und mit der angeblichen Rückendeckung des Grundgesetzes potentiellen Wählern untergeschoben wird, ist das Recht auf Widerstand gegen Entscheidungen der Regierung oder gegen die  Gesetzgebung. Doch weit gefehlt: Das Recht auf Widerstand besteht keineswegs gegenüber Handlungen der Regierung oder des Parlaments, sondern allein „gegen jeden, der es unternimmt, die staatliche Ordnung zu beseitigen“  – und das sind nur die Extremisten selbst !
Man sollte also gründlich und alles lesen.

  1. In Bezug auf die Meinungsfreiheit:

„Man darf ja nichts mehr sagen!“ – „Wir leben in einer Meinungsdiktatur!“ – Diejenigen, die das behaupten, sagen in Wirklichkeit nicht nur sehr viel, sondern zuweilen überschreiten sie dabei die Grenzen der Meinungsfreiheit. Chrupalla und Wagenknecht sitzen ständig in Talkshows und nutzen die breite Bühne, die ihnen bereitet wird, und Dieter Nuhr beschwert sich wöchentlich ausführlich, eindringlich und mal mehr, mal weniger witzig vor Millionen Zuschauern über die Maulkörbe, die ihm und anderen angeblich angelegt werden.
Wiederum hilft Lesen, dieses Mal im Artikel 5 GG, Absatz 1:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
In allen Systemen, die zunächst demokratisch gewählt wurden und dann die Liberalität abschafften, findet die Zensur sehr wohl statt. Das streben weite Teile der AfD an, wie auch andere unter den Orban- und Putin-Verstehern.
Wie in Absatz 2 des Artikels 5 GG ausgedrückt, haben Presse- und Meinungsfreiheit allerdings Grenzen:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Die betreffenden Gesetze verbieten z.B. Volksverhetzung, die Leugnung von Auschwitz, Arten der Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung, Schmähkritik oder die Verletzung der Menschenwürde nach §1 des Grundgesetzes. Wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, jüngst einräumte, ist man über Jahre hinweg ZU großzügig verfahren gegenüber diesen Verstößen.

„Man darf ja nichts mehr sagen“, dann aber so viel Verkürztes, Verdrehtes, Verletzendes, Manipulierendes und Zusammengelogenes sagen – da kommt einem der große Aufklärer Voltaire in den Sinn, der im 18. Jahrhundert das Folgende sagte:
„Wer Dich dazu bringt, Absurditäten zu glauben, bringt Dich auch dazu, Ungeheuerliches zu TUN“.

Es wird notwendig sein, den ganzen populistischen Mumpitz und die daraus resultierende Gefahr an der Wahlurne zu entzaubern – denn auch in Europa ist es fünf Minuten vor Trump!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

[Begrüßung: Poetry Slammer Daniel Wagner aus Heidelberg, mit Bezug zur angeblichen „Meinungsdiktatur“]

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